AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von Tickets

I. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen des Mittelsächsischen Jugend und Kulturvereins e.V. (im Folgenden "Verein"). Sie begründen das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer von Eintrittskarten (im Folgenden "Kunde") und dem Verein. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

II. Erwerb von Eintrittskarten

Online-Vorverkauf

Eintrittskarten können bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn über den auf der Website des Vereins verlinkten Ticketshop erworben werden. Der Kaufbetrag für die Tickets inklusive Gebühren ist sofort zur Zahlung fällig. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Käufer ein E-Mail-Ticket oder ein Mobilticket, welches zum Eintritt berechtigt. Der Vertrag kommt erst nach erfolgreicher Zahlung zustande. Der Online-Erwerb von Eintrittskarten ist bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Eintrittskarten für Veranstaltungen des Vereins sind über die eigene Ticketplattform via Pretix unter mjv-online.de/tickets, gegebenenfalls ausgewiesene regionale Vorverkaufsstellen sowie an der Tageskasse erhältlich. Für größere Gruppen oder Schulveranstaltungen kann auch ein Formular auf der Homepage und/oder per E-Mail genutzt werden. Die Buchung erfolgt in jedem Fall über das Ticketsystem mit anschließender Buchungsbestätigung.

Vor-Ort-Vorverkauf

Ein stationärer Vor-Ort-Vorverkauf wird nicht angeboten. Es kann aber veranstaltungsspezifisch regionale Vorverkaufsstellen geben.

Abendkasse

Nach Schließung des Vorverkaufs können Eintrittskarten ausschließlich an der Abendkasse zum höheren Abendkassenentgelt erworben werden. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich in bar oder mit EC-Karte.

III. Kartenreservierung

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir grundsätzlich keine Reservierungen für Karten entgegennehmen. Alle Karten werden nach dem Prinzip "First come, first served" vergeben. Wir empfehlen daher, frühzeitig vor Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort zu erscheinen, um sicherzustellen, dass Sie rechtzeitig Einlass erhalten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

IV. Rücknahme von Eintrittskarten

Ein Rückgaberecht für bezahlte Eintrittskarten besteht nicht. Vertragspartner sind entweder der Verein oder die jeweilige Vorverkaufsstelle.

V. Umbuchungen von Eintrittskarten

Umbuchungen von Tickets auf einen anderen Termin sind grundsätzlich möglich, sofern am Umbuchungstermin noch ausreichend freie Plätze vorhanden sind.

VI. Verlust der Eintrittskarte

Sollte eine Eintrittskarte verloren gehen, kann über den Link in der Bestellbestätigung eine erneute Ausstellung beantragt werden. Ist der Link nicht mehr verfügbar, kann eine neue E-Mail mit der Eintrittskarte über die Geschäftsstelle angefordert werden. Die Eintrittskarte gilt als alleiniges Einlassdokument für die Vorstellung.

VII. Ermäßigungen

Ermäßigte Karten können nur mit entsprechendem Nachweis erworben werden. Ermäßigungen müssen vor der Reservierung bzw. dem Kauf der Karten geltend gemacht werden. Nachträgliche Ermäßigungen für bereits bezahlte Eintrittskarten sind ausgeschlossen.

VIII. Zahlungsverkehr

Alle Transaktionen im Zusammenhang mit dem Kauf von Eintrittskarten sind unverzüglich zu prüfen. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.

IX. Widerrufs- und Rückgaberechte

Umtausch oder Rückgabe von erworbenen Eintrittskarten sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstaltung wird abgesagt oder verschoben. Im Falle einer Absage oder eines Ausfalls der Veranstaltung erstattet der Verein den vollen Kaufpreis gegen Vorlage der Eintrittskarten oder der Zahlungsbestätigung. Die Rückzahlung erfolgt entweder bar oder per Überweisung auf ein vom Kunden angegebenes Konto, je nachdem, wie die Tickets erworben wurden.

X. Weiterverkauf von Eintrittskarten

Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten ist gestattet, jedoch ist ein gewerblicher Weiterverkauf untersagt.

XI. Datenschutz

Der Verein behandelt die vom Kunden überlassenen Daten vertraulich und verwendet sie nur im Rahmen der Bestellabwicklung. Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Vereins.

XII. Sonstige Regelungen

Kinder

Bitte beachten Sie, dass für unsere Veranstaltungen grundsätzlich kein Mindestalter vorgeschrieben ist. Sollte es jedoch spezielle Veranstaltungen geben, die ein Mindestalter erfordern, werden wir dies im Voraus gesondert mitteilen. Minderjährige dürfen nur in Begleitung volljähriger Aufsichtspersonen an den Konzerten teilnehmen. Eltern haften für ihre Kinder. Des Weiteren gelten die Bestimmungen des JuSchG.

Tiere

Das Mitbringen von Tieren ist mit Ausnahme von Blindenführhunden und Partnerhunden im Sinne des Gesetzes untersagt.

Urheberrechte und sonstige Schutzrechte, Bildnisschutz

Audio- und Videomitschnitte von Veranstaltungen sind aus urheberrechtlichen Gründen ausschließlich mit Einwilligung der Künstler gestattet. Durch den Kauf der Eintrittskarte erklärt der Kunde seine Einwilligung dazu, dass der Verein - ohne zeitliche und räumliche Beschränkung - Foto- und Filmaufnahmen macht und diese vervielfältigen und veröffentlichen kann. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

Einlass nur mit gültigem Ticket

Der Ausdruck des Tickets oder ein digitales Ticket ist zur Veranstaltung mitzubringen und wird für den Eintritt benötigt. Der QR-Code des Tickets ist nur für einen Eintritt gültig. Jede gültige Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch der angegebenen Vorstellung. Dem Personal des Vereins ist auf Verlangen stets die gültige Eintrittskarte vorzuzeigen.

Einlass für Zuspätkommende

Besucher, die nach Beginn der Veranstaltung eintreffen, können den Veranstaltungsort grundsätzlich auch nach dem Start betreten. Der Einlass kann gegebenenfalls während einer laufenden Unterbrechung oder in der Konzertpause erfolgen. In jedem Fall muss die Genehmigung durch eine Aufsichtsperson erfolgen. Ein gültiges Ticket ist trotzdem vorzuzeigen.

Störung von Veranstaltungen, Alkoholisierung

Besucher, die durch Alkohol, Drogen oder auf sonstige vergleichbare Weise beeinträchtigt sind, die sich auf andere Weise auffällig verhalten, und solche, die aus den genannten oder anderen (insbesondere sicherheitsrelevanten) Gründen die Veranstaltung stören könnten, können von den Aufsichtspersonen trotz gültiger Eintrittskarte unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche am Eintritt gehindert und des Veranstaltungsortes verwiesen werden.

Gefährliche Gegenstände

Gefährliche Gegenstände, wie pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen, dürfen nicht mitgebracht werden. Bei Zuwiderhandlung werden die Gegenstände abgenommen oder der Zutritt untersagt.

XIII. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Vereins. Durch den Kauf einer Eintrittskarte akzeptiert der Kunde diese AGB. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 12.03.2024